Kirchengrundsteuer
Ab 2025 keine Hebung mehr
Ihr Kirchengemeinderat hat beschlossen, ab sofort keine Kirchengrundsteuer mehr zu erheben. Damit entfällt für alle Eigentümer von Grundstücken, die zudem evangelische Kirchenmitglieder sind, in diesem und in allen folgenden Jahren automatisch die Zahlung einer solchen Steuer.
Hintergrund dieses Beschlusses ist unter anderem, dass die Kirchengrundsteuer in der Nordkirche ohnehin nur noch in Schleswig-Holstein erhoben werden durfte und dass von diesem Recht nur noch wenige Kirchengemeinden Gebrauch gemacht haben.
Hoher Verwaltungsaufwand
Die Erhebung der Kirchengrundsteuer war mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur neuen Berechnung der Grundsteuermessbeträge hat die Berechnung der Grundlage für die Erhebung noch einmal komplizierter gemacht. Propst Mathias Lenz hält deshalb die Entscheidung Ihres Kirchengemeinderates für ein gutes Signal: „Eine solche Steuer ist nicht mehr zeitgemäß. Langfristig ist es sinnvoll, für gute Projekte vor Ort in den Kirchengemeinden zu werben und um Spenden zu bitten“.
Denn die Einnahmen der Kirchengrundsteuer kamen bisher komplett unserer Kirchengemeinde zugute und wurden für Projekte, die wir als besonders förderungswürdig angesehen haben, verwendet.
Gute Projekte zukünftig mit Spenden unterstützen
Wer von Ihnen gute Projekte bei uns vor Ort auch weiterhin unterstützen möchte, der kann sehr gerne mit einer Spende statt mit einer Steuer helfen. Darüber würden wir uns sehr freuen und Sie über die Verwendung informieren. Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an unser Kirchenbüro.
Ihr Kirchengemeinderat
EV.-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE NIEBÜLL
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Tel. 04661-8381 Fax 04661-8386 E-Mail: kg-niebuell@kirche-nf.de